AGB sea-man-ship Austria
1) Vertragsschluß Der vollständige Preis muß spätestens 14 Tage nach Erhalt der Restzahlungsaufforderung (10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) bei der Buchungsstelle des Veranstalters eingegangen sein. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Akontozahlung zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsabschluß eine schriftliche Bestätigung und nach Eingang der Restzahlung (spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig!) die Restzahlungsbestätigung, die zur Inanspruchnahme der gebuchten Leistung berechtigt.
2) Stornobedingungen Stornogebühren werden bis 10 Wochen vor Antritt in der Höhe von 33,33% und später in der Höhe von 100% fällig. Eine Stornoversicherung kann abgeschlossen werden.
Ihre Buchung ist übertragbar! Sollten Sie an der von Ihnen gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, so können Sie Ihre Buchung auch auf eine andere Person übertragen, so diese Person nicht bereits eine Veranstaltung gebucht hat. Diese Person hat lediglich vor Veranstaltungsbeginn Ihre persönlichen Daten an den Veranstalter zu senden.
3) Mindestteilnehmerzahl Sollte bei der von Ihnen gebuchten Veranstaltung die Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht sein, findet der Trainingstörn nicht statt.
Wir überweisen dann umgehend die von Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt an uns überwiesenen Beträge auf Ihr Konto. Sollten Sie eine Stornoversicherung abgeschlossen haben, ersetzen wir selbstverständlich diesen Betrag!
4) Absage durch den Veranstalter Absage durch den Veranstalter auf Grund von Unfall oder Krankheit der Trainer:
Sollte durch plötzlich eintretende Krankheit und/oder Unfall zum Veranstaltungstermin keiner der beiden Trainer zur Verfügung stehen, findet der Trainingstörn nicht statt. In diesem Fall überweist der Veranstalter die von den Teilnehmern bis zu diesem Zeitpunkt an den Veranstalter überwiesenen Beträge zurück. Sollten Stornoversicherungen abgeschlossen worden sein, ersetzt der Veranstalter diese Beträge! Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.
5) Haftung Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, Verluste, Unfälle, Verspätungen usw., soweit sie nicht unmittelbar durch das Verschulden des Veranstalters verursacht worden sind.
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so erfolgt eine Erstattung im Verhältnis zur Veranstaltungsdauer. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Abbruch durch Umstände herbeigeführt wird, die ein Teilnehmer zu vertreten hat.
Jegliche Ersatzforderungen sind beschränkt auf die Höhe des Veranstaltungspreises. Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.
Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht, wenn während der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder Umstände Schäden auftreten, die die weitere Fortsetzung der Veranstaltung unmöglich machen.
Wenn der Ausfall von Einrichtungen an Bord die sichere Fortsetzung der Veranstaltung nicht gestatten, muß zur Behebung des Schadens eine Liegezeit im Hafen von maximal 36 Stunden akzeptiert werden.
Schadenersatzforderungen können daraus nicht gestellt werden. Sollte eine Fortsetzung der Veranstaltung in der Folge nicht möglich sein, erfolgt eine Erstattung im Verhältnis zur Veranstaltungsdauer. Weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.
6) Schiffsführung Im Interesse der Sicherheit der Trainingsteilnehmer liegen Programm- und Kursänderungen bzw. die letzte Entscheidung - ungeachtet der dem Trainingsprogramm entsprechenden aktuellen Aufgabenverteilung an Bord - in jedem Fall beim Trainer. Ersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
6) Versicherung Die für das Training zum Einsatz kommenden Schiffe sind vollkaskoversichert, es besteht kein Selbstbehalt (Ausnahmen: Spinnaker, Dinghi, Außenbordmotor).
Wir empfehlen den Abschluß einer Stornoversicherung.
Wir empfehlen den Abschluß eines persönlichen Versicherungspaketes (Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung)
8) Gerichtsstand: Wien
|