DeutschEnglish
There are no translations available.

Die gesetzlichen Grundlagen

In Österreich werden für die Führung von seegängigen Yachten vom ÖSV (Österreichischer Segel-Verband) sogenannte “Befähigungsausweise” gemäß Yachtzulassungsverordnung § 2 (5) und den Erfordernissen gemäß Seeschiffahrtsverordnung, Teil N, ausgestellt und von der obersten Schiffahrtsbehörde im Verkehrsministerium offiziell anerkannt.

Diese Befähigungsausweise besitzen internationale Gültigkeit

Die Befähigungsausweise sind nach Fahrtbereichen, in denen sie gelten, gestaffelt.


FB 2
(Fahrtbereich 2 = “Küstenfahrt” bis 20 sm ab Küste)

Der Weg:
  1. Eine Theorieprüfung muß bestanden werden. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen Fragenteil zu den Themen Navigation, Seemannschaft, Technik, Bootsbau, Wetter, Gezeiten, Gesetze, Sicherheit auf See und Medizin an Bord und in einem zweiten Teil aus einer Arbeit in der Seekarte. Diese bestandene Prüfung gilt 24 Monate, innerhalb derer die praktische Prüfung zu absolvieren ist.
  2. Für den Antrag auf Zulassung zur praktischen Prüfung hat ein Erfahrungsnachweis zu erfolgen. Dieser muß mindestens 500 Seemeilen, 3 Nachtfahrten und 20 Bordtage umfassen. Dieser Erfahrungsnachweis muß durch Logbücher belegt und größtenteils in verantwortlicher Position (Wachführer) absolviert worden sein.
  3. Praxisprüfung auf einer Yacht (2 Prüfer vom ÖSV; 6 Stunden Prüfung pro Kandidat, davon mindestens 1 Stunde in der Nacht).


FB 3
(Fahrtbereich 3 = “Küstennahe Fahrt” bis 200 sm ab Küste)

Der Weg:

  1. Theorieprüfung (wie bei FB2, allerdings mit erweiterter Gezeitenkunde, Radarplotting und Stromdreieck).
  2. Der nötige Erfahrungsnachweis umfaßt ingesamt 1000 Seemeilen, 5 Nachtfahrten und mindestens 30 Bordtage Praxisnachweis sowie eine Überfahrt von mindestens 300 Seemeilen.
  3. Praxisprüfung: Wie bei FB2.
Die FB3-Prüfung ist auch in Form eines "Upgrades" möglich, so ein Kandidat die FB2-Lizenz schon besitzt. In diesem Fall ist lediglich der nötige Erfahrungsnachweis zu erbringen und eine Theorieprüfung (Fragenteil, Kartenarbeit) zu absolvieren, die die speziellen FB3-Themen zum Inhalt hat.


FB 4
(Fahrtbereich 4 = “Weltweite Fahrt”)

Der Weg:

  1. Theorieprüfung (Fragenteil, Kartenarbeit), Astronavigation ist wesentlicher Bestandteil.
  2. Der nötige Erfahrungsnachweis umfaßt insgesamt mindestens 3500 sm, 10 Nachtfahrten und  70 Bordtage (davon mindestens 200 sm außerhalb des Fahrtbereichs 2 in zwei verschiedenen Revieren, mindestens 200 sm außerhalb des Fahrtbereichs 3 in einem dritten Revier).
  3. Praxisprüfung, 2 Prüfer an Bord.
Auch diese Prüfung kann von Personen, die schon eine FB3-Lizenz besitzen, in Form eines Upgrades absolviert werden. Allerdings besteht die Upgrade-Prüfung (im Gegensatz zum FB3) aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung ..


Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen, wir sind unter 0676 4315110 für Sie da!

zurück zu "AUSBILDUNG" ..


 

The next coming events: